Energieeffizient sanieren – unsere Leistungen für Ihre eigenen vier Wände

In einem Erstberatungstermin beantworten wir zunächst Ihre Einzelfragen und gehen, sofern sie Ihnen schon vorliegen, Ihre Angebote durch. Außerdem besprechen wir mit Ihnen den genauen „Sanierungsfahrplan“ und sprechen Ihnen Empfehlungen zum grundsätzlichen Vorgehen aus. Die Erstberatung rund um die energetische Gebäudesanierung sowie zu den Förderangeboten der Stadt Stuttgart ist unabhängig und kostenlos. 

Außerdem führen wir vor Ort eine Energiediagnose gemäß dem Stuttgarter Sanierungsstandard durch, in der wir den allgemeinen Gebäudezustand, die Gebäudehülle, das Heizsystem und die Warmwasserbereitung begutachten und bewerten. Denn auch wenn Sie zunächst nur einzelne Maßnahmen ausführen möchten, lohnt sich die Erarbeitung eines langfristigen Sanierungsgesamtplans. So lassen sich notwendige Vor- oder Folgearbeiten gleich mit einbeziehen und damit teilweise erhebliche Kosten einsparen.

Aufbauend auf einer Energiediagnose kann ein Architekt eine Planung und Kostenberechnung nach DIN 276 erstellen. Er erarbeitet ein Leistungsverzeichnis, holt zur Kostenoptimierung mehrere vergleichbare Angebote ein und prüft diese hinsichtlich Preis, Qualität und Vollständigkeit. Während der Ausführung der Arbeiten koordiniert und kontrolliert er die Sanierungsmaßnahmen, um eine vollständige, fach- und fristgerechte Ausführung sicherzustellen. Für die Sanierung eines Bestandgebäudes empfiehlt es sich, einen Architekten oder Ingenieur zu beauftragen, der auf energetische Sanierungen spezialisiert ist und nach dem Stuttgarter Sanierungsstandard arbeitet. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den passenden Architekten und Handwerker zu finden. Außerdem finden Sie auf folgenden Seiten Informationen:

Architekten und Ingenieure

Handwerker

Unsere Fachingenieure prüfen bei der Baubegleitung unter den Gesichtspunkten der Energieoptimierung und Erlangung von Fördermitteln, ob alle technischen Vorgaben gemäß dem Stuttgarter Sanierungsstandard eingehalten werden. Anschließend erhalten Sie bei Bedarf einen Energieausweis, der bei Neuvermietung und Verkauf Pflicht ist. Die Details sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.