Unsere Leistungen für Ihre eigenen vier Wände

Von der allgemeinen Beratung über die Durchführung von Energiediagnosen, bis hin zur Endkontrolle – das EBZ bietet für Privathaushalte ein umfassendes Leistungsspektrum rund um Gebäudesanierung und Neubau.

In einem Erstberatungstermin beantworten wir zunächst Ihre Einzelfragen und gehen, sofern es Ihnen schon vorliegt, Ihr Angebot durch. Außerdem besprechen wir mit Ihnen den genauen Sanierungsfahrplan“ und sprechen Ihnen Empfehlungen zum grundsätzlichen Vorgehen aus. Die Erstberatung ist unabhängig und kostenlos. Außerdem führen wir vor Ort eine Energiediagnose gemäß dem Stuttgarter Sanierungsstandard durch, in der wir den allgemeinen Gebäudezustand, die Gebäudehülle, das Heizsystem und die Warmwasserbereitung begutachten und bewerten. Denn auch wenn Sie zunächst nur einzelne Maßnahmen ausführen möchten, lohnt sich die Erarbeitung eines langfristigen Sanierungsgesamtplans. So lassen sich notwendige Vor- oder Folgearbeiten gleich mit einbeziehen und damit teilweise erhebliche Kosten einsparen.

Aufbauend auf einer Energiediagnose kann ein Architekt eine Planung und Kostenberechnung nach DIN 276 erstellen. Er erarbeitet ein Leistungsverzeichnis, holt zur Kostenoptimierung mehrere vergleichbare Angebote ein und prüft diese hinsichtlich Preis, Qualität und Vollständigkeit. Während der Ausführung der Arbeiten koordiniert und kontrolliert er die Sanierungsmaßnahmen, um eine vollständige, fach- und fristgerechte Ausführung sicherzustellen. Für die Sanierung eines Bestandgebäudes empfiehlt es sich, einen Architekten oder Ingenieur zu beauftragen, der auf energetische Sanierungen spezialisiert ist und nach dem Stuttgarter Sanierungsstandard arbeitet. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den passenden Architekten und Handwerker zu finden.

Außerdem finden Sie auf folgenden Seiten Informationen:

Architekten und Ingenieure

Energieeffizienz-Experten (EEE)

Handwerker

Unsere Fachingenieure prüfen bei der Baubegleitung unter den Gesichtspunkten der Energieoptimierung und Erlangung von Fördermitteln, ob alle technischen Vorgaben gemäß dem Stuttgarter Sanierungsstandard eingehalten werden. Anschließend erhalten Sie bei Bedarf einen Energiebedarfsausweis, der inzwischen bei Neubauten, Neuvermietungen und Verkauf Pflicht ist. Die Details sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt.

Überblick über die einzelnen Fördermöglichkeiten

  • Energiesparprogramm für Wohngebäude der Stadt Stuttgart (ESP)

    Das ESP gilt für Wohngebäude, unabhängig davon, ob Sie selbst, die Wohnungseingentümergemeinschaft oder ein externer Verwalter das Gebäude betreuen. Auch juristische Personen können seit Herbst 2020 einen Antrag im Energiesparprogramm stellen, sofern ein Wohngebäude energetisch saniert wird. Nähere Informationen zum Energiesparprogramm, die Richtlinien und auch das Antragsformular finden Sie hier oder im Download-Bereich:

  • Öl-Austausch-Programm der Stadt Stuttgart (ÖAP)

    Seit Januar 2018 gibt es ein neues Förderprogramm der Stadt Stuttgart zum Austausch von alten Ölheizungen gegen Heizanlagen mit emissionsärmeren Energieträgern. Das Programm kann von Provatpersonen sowie von Vereinen, Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen oder Genossenschaften sowie Contractoren in Anspruch genommen werden.Es ist möglich, die Zuschüsse des Öl-Austausch-Programms mit dem Energiesparprogramm der Stadt Stuttgart und/oder Zuschüssen des BAFA zu kombinieren, sofern es sich um unterschiedliche Fördertatbestände handelt und die Kumulation gemäß den Regelungen der Bundesprogramme erlaubt ist. Gern prüfen wir für Sie, in welchen Förderprogrammen ein Antrag gestellt werden kann.

    Wie die Förderung über das ÖAP aufgebaut ist, was Sie bei der Beantragung von Zuschüssen beachten müssen und welche Unterlagen erforderlich sind, erfahren Sie hier:

  • Wärmepumpenprogramm der Stadt Stuttgart

    Neben dem Einbau einer Wärmepumpe bezuschusst die Stadt Stuttgart auch Sondenbohrungen und den Umstieg auf Flächenheizungen wie bspw. Fußbodenheizungen. Alle Informationen zum Stuttgarter Wärmepumpenprogramm finden Sie hier.

  • Stuttgarter Solaroffensive

    Zusätzlich zum Einbau einer Photovoltaik(PV)-Anlage können Sie sich mit diesem Förderprogramm auch die Installationskosten für steckfertige Balkonmodule und Stromspeicher in Verbindung mit PV fördern lassen. Alle Informationen zur Stuttgarter Solaroffensive finden Sie hier.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Seit 01.01.2021 erhalten Sie Zuschüsse für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Ab dem 01.07.2021 können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag für die Kredite und Zuschüsse zum Effizienzhaus stellen. Außerdem werden zu diesem Zeitpunkt auch Einzelmaßnahmen als Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW bearbeitet.

  • BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet die „Energieberatung für Wohngebäude“ an.

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Dann kontaktieren Sie uns zur Terminvereinbarung gerne über unser Kontaktformular hier auf der Website!