Das Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. hat seinen Service gemeinsam mit der GRUNDSTEINE GmbH, einem jungen IT-Unternehmen aus Stuttgart, weiterentwickelt.
Ab sofort können Sie durch den digitalen Förderbegleiter schnell, sicher und einfach durch Ihre Beratung und zu Ihrer Förderung geführt werden. Neben kürzerer Bearbeitungszeit bietet der digitale Förderbegleiter weitere Vorteile:

– intuitive Übersicht mit Zeitstrahl
– klare Aufgabenzuordnung
– volle Transparenz über den Status Ihres Projekts

Interessiert? Dann jetzt im Kontaktformular des Energieberatungszentrums „Ich möchte den digitalen Fördermittelbegleiter nutzen“ anklicken!

Öl und Gas kosten den Verbraucher immer mehr. Daran ist derzeit zwar vor allem Corona schuld, doch in Zukunft verteuern auch steigende CO2-Abgaben das Heizen. Was Mieter und Hausbesitzer dagegen tun können.

Die umfangreichen Förder-Anträge sind eine Herausforderung Allerdings ist es für Hauseigentümer mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden, sich bei der Heizung für die am besten geeigneten
Energiesparmaßnahmen zu entscheiden. Das fängt bei der passenden Technik und ihrer Kombination an: Zur Auswahl stehen neben dem klassischen Gasbrennwertkessel oder dem Anschluss an ein möglicherweise bestehendes Wärmenetz eine Wärmepumpe, eine Holzpelletheizung, ein Gasmotor oder eine Brennstoffzelle als Miniblockheizkraftwerk sowie solarthermische Module auf dem Dach. Eine Herausforderung sind auch die umfangreichen Anträge für die Fördermittel. All das geht kaum ohne eine professionelle Begleitung. Den Energieberatern stehen also arbeitsintensive Zeiten bevor. Am Stuttgarter EBZ stellt man sich darauf ein: „Wir haben einen digitalen Förderbegleiter entwickelt, um die doch recht aufwendigen Prozesse zu verschlanken“, berichtet Ulrich König. Und blickt in die Zukunft: „Zudem wollen wir einen Service für die Beantragung von Fördermitteln für all diejenigen aufbauen, die sich nicht mit den Regelungen und Formularen herumschlagen wollen.“

Erfahren Sie im Bericht von Klaus Zintz mehr dazu.
Veröffentlicht in der Stuttgarter Zeitung am 6. Februar 2022