Stuttgart, 09. Januar 2020 – Das Stuttgarter Austauschprogramm für Kohleöfen oder Öl- Kesselanlagen (ÖAP) geht unbefristet in die Verlängerung. Dabei ist es für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäude-Besitzern möglich, Fördergelder des ÖAPProgramms in Anspruch nehmen.

So können neben Privatpersonen und Eigentümergemeinschaften auch juristische Personen, wie Unternehmen, Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Organisationen, mit bis zu 200.000 Euro unterstützt werden.

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