Stuttgart, 11. September 2020 – Die finanzielle Förderung der energetischen Gebäudesanierung läuft seit vielen Jahren in Stuttgart auf hohem Niveau. Die Zuschüsse der Landeshauptstadt können mit den Zuschüssen oder Darlehen der KfW kombiniert werden. Damit ergeben sich attraktive Randbedingungen für die Finanzierung und Wirtschaftlichkeit der energetischen Sanierungsmaßnahmen.

Die seit 3. September 2020 erhöhte Förderung ist herausragend, zudem erweitert sich die Zielgruppe: Auch Wohnbaugesellschaften und Baugenossenschaften können nun Anträge stellen. Für Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ) e. V., steht fest: „Das unterstreicht die Absicht der Stadt, auf dem Gebäudesektor deutlich mehr bewegen zu wollen und ist wohl zwischen Hamburg und Konstanz einzigartig.“

Presseinfo_ESP_2020

Die neue Förderrichtlinie des Energiesparprogramms der Stadt Stuttgart ist am 3. September 2020 mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten.
Sie können die aktuelle Förderrichtlinie sowie das Antragsformular hier herunterladen:

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