Unter Photovoltaik versteht man die Stromgewinnung aus Sonnenenergie mittels Solarzellen.
Diese hat mehrere Vorteile:
Emissionen: Beim Betrieb entstehen weder Lärm noch Abgase.
Lebensdauer: Für Solarmodule werden Garantiezeiten von 20 Jahren und mehr gewährt.
Umweltverträglichkeit: Betrieb sowie auch Entsorgung von Silizium-Solarzellen sind ökologisch unproblematisch.
Ressourcen: Silizium ist das zweithäufigste Element der Erdrinde, daher ist der Rohstoff nahezu unbegrenzt verfügbar.
Auf einer Fläche von 10 m2 lässt sich mit Solarzellen jährlich 800–1.000 kWh Strom erzeugen. Eine Photovoltaik-Anlage in dieser Größe kostet etwa 4.000 Euro.
Einspeisevergütung
Die Energieversorgungsunternehmen bzw. die Netzbetreiber sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaik-Anlagen abzunehmen und entsprechend zu vergüten. In der Regel wird hierzu mit dem Energieversorgungsunternehmen ein sogenannter Einspeisevertrag abgeschlossen.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der Ausführung der Photovoltaik-Anlage. Sie ist für die Dauer von 20 Jahren garantiert, maßgeblich ist das Datum der Installation. Die Sätze für neu installierte Anlagen werden jedes Jahr um 8 bis 10 % reduziert, um die technische Weiterentwicklung voranzutreiben.
Vergütungssätze für im Jahr 2010 installierte Anlagen:
Aufdach bis 30 kWp
39,14 ct/kWh
Aufdach, Anlageteil 30 kWp–100 kWp
37,23 ct/kWh
Aufdach, Anlageteil 100–1.000 kWp
35,23 ct/kWh
Aufdach über 1.000 kWp
29,37 ct/kWh
Freiflächen-Anlagen
28,43 ct/kWh
Neu seit 2010: Anstelle der Einspeisevergütung in das Versorgungsnetz kann nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für Strom aus Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 kW eine Vergütung von 22,76 ct/kWh (Satz bei Inbetriebnahme im Jahr 2009) geltend gemacht werden, soweit der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbraucht wird.
Photovoltaik
Unter Photovoltaik versteht man die Stromgewinnung aus Sonnenenergie mittels Solarzellen.
Diese hat mehrere Vorteile:
Auf einer Fläche von 10 m2 lässt sich mit Solarzellen jährlich 800–1.000 kWh Strom erzeugen. Eine Photovoltaik-Anlage in dieser Größe kostet etwa 4.000 Euro.
Einspeisevergütung
Die Energieversorgungsunternehmen bzw. die Netzbetreiber sind laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, den Strom aus Photovoltaik-Anlagen abzunehmen und entsprechend zu vergüten. In der Regel wird hierzu mit dem Energieversorgungsunternehmen ein sogenannter Einspeisevertrag abgeschlossen.
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der Ausführung der Photovoltaik-Anlage. Sie ist für die Dauer von 20 Jahren garantiert, maßgeblich ist das Datum der Installation. Die Sätze für neu installierte Anlagen werden jedes Jahr um 8 bis 10 % reduziert, um die technische Weiterentwicklung voranzutreiben.
Vergütungssätze für im Jahr 2010 installierte Anlagen:
Neu seit 2010: Anstelle der Einspeisevergütung in das Versorgungsnetz kann nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 für Strom aus Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich einer installierten Leistung von 30 kW eine Vergütung von 22,76 ct/kWh (Satz bei Inbetriebnahme im Jahr 2009) geltend gemacht werden, soweit der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbraucht wird.