Am 18. März 2009 hat die Bundesregierung die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Sie ist im Herbst 2009 in Kraft getreten. Sie hat zum Ziel, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung im Gebäudebereich um etwa 30 % zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 % erhöht werden. Die genauen Fassungen der Verordnung 2009 finden Sie unter www.bmvbs.de.
Der Energieausweis
Mit einem Energieausweis kann bei Neuvermietung, Verpachtung und Verkauf dem potenziellen Käufer oder Mieter der Energiebedarf des Gebäudes sichtbar gemacht werden. So soll auf dem Immobilienmarkt ein Anreiz zur energetischen Sanierung gegeben werden, ohne von staatlicher Seite zu sehr in die freie Marktwirtschaft eingreifen zu müssen.
Laut Energieeinsparverordnung gilt für Deutschland:
Seit 1.1.2009 müssen Besitzer von Wohngebäuden bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf einen Energieausweis vorlegen.
Seit 1.7.2009 gilt auch für Nichtwohngebäude die „Ausweispflicht“. Für öffentliche Gebäude mit hohem Publikumsverkehr (Rathäuser, Schulen etc.) besteht eine öffentliche Aushangpflicht seit 1.7.2009.
Ausnahme: Für Baudenkmäler muss kein Energieausweis ausgestellt werden.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.
Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen:
Bedarfsorientierter Ausweis: Er entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse (Qualität der Dämmung und der Fenster, Effizienz der Heizungsanlage, zur Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung eingesetzte Energieträger) und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten.
Verbrauchsorientierter Ausweis: Er gibt den konkreten Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung an unter Einbeziehung der jeweiligen klimatischen Verhältnisse. Er ist stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig.
Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Ausweis notwendig?
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, ist ein bedarfsorientierter Ausweis notwendig. Wurden diese Gebäude durch Modernisierungsmaßnahmen auf den Stand der WSVO von 1978 gebracht, besteht Wahlfreiheit.
Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung (WSVO) 1978 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit.
Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohnungen, besteht Wahlfreiheit, unabhängig vom Baujahr.
Für Neubauten sind seit 2002 bedarfsorientierte Ausweise vorgeschrieben.
Welche konkreten Anforderungen an Alt- bzw. Neubauten gestellt werden und weitere interessante Informationen finden Sie unter www.dena.de.
Das EBZ ist autorisiert, Energiebedarfsausweise auszustellen. Eine Liste sonstiger zur Ausstellung Berechtigter finden Sie unter www.dena-energieausweis.de.
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Am 18. März 2009 hat die Bundesregierung die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) beschlossen. Sie ist im Herbst 2009 in Kraft getreten. Sie hat zum Ziel, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung im Gebäudebereich um etwa 30 % zu senken. In einem weiteren Schritt sollen laut Integriertem Energie- und Klimaprogramm (IEKP) ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 % erhöht werden. Die genauen Fassungen der Verordnung 2009 finden Sie unter www.bmvbs.de.
Der Energieausweis
Mit einem Energieausweis kann bei Neuvermietung, Verpachtung und Verkauf dem potenziellen Käufer oder Mieter der Energiebedarf des Gebäudes sichtbar gemacht werden. So soll auf dem Immobilienmarkt ein Anreiz zur energetischen Sanierung gegeben werden, ohne von staatlicher Seite zu sehr in die freie Marktwirtschaft eingreifen zu müssen.
Laut Energieeinsparverordnung gilt für Deutschland:
Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen:
Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Ausweis notwendig?
Welche konkreten Anforderungen an Alt- bzw. Neubauten gestellt werden und weitere interessante Informationen finden Sie unter www.dena.de.
Das EBZ ist autorisiert, Energiebedarfsausweise auszustellen. Eine Liste sonstiger zur Ausstellung Berechtigter finden Sie unter www.dena-energieausweis.de.