Neue Fördersätze ab 8/2010 – Alte Energiediagnose ?

Durch die Änderung der Förderrichtlinien zum kommunalen Energiesparprogramm vom 6. August 2010 ändern sich die kommunlalen Fördersätze der Regelförderung.

Kunden, welche Förderanträge ab dem 6. August beim Amt für Liegenschaften und Wohnen gestellt haben, oder stellen werden, müssen ab dem genannten Datum die Fördersätze entsprechend der neuen Richtlinie, mit Bezug auf eine den Förderrichtlinien entsprechende, Energiediagnose ausweisen. Alle ab 6. August vom EBZ-Stuttgart e.V. erstellten Energiediagnosen weisen bereits die korrekten Fördersätze aus.

Das EBZ-Stuttgart e.V. bietet Kunden, welche bereits eine  „ältere“ EBZ-Energiediagnose besitzen, aber erst nach Inkrafttretung der aktuellen Förderrichtlinie einen Antrag auf kommunale Regelförderung stellen oder gestellt haben, folgende Dienstleistungen an:

  • Für alle ab Januar 2010 im EBZ-Stuttgart e.V. bearbeiteten Energiediagnosen können die entsprechenden Kennwerte und Fördersätze für EBZ-Kunden über den Bearbeiter der Energiediagnose kostenfrei nachträglich ausgewiesen werden, da im Zuge der Bearbeitung die erforderlichen Kennwerte bereits ermittelt wurden. Der Kunde erhält dazu auf Anfrage ein Anlageblatt zur Energiediagnose mit aktualisierten Fördersätzen zu den in der Energiediagnose untersuchten Maßnahmenpaketen. Dieses Anlageblatt mit aktuellen Fördersätzen erstellt Ihr Energieberater für  Sie kostenfrei. Sollen auf  Wunsch für zusätzliche Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen Fördersätze ausgewiesen werden, können diese Änderungen berücksichtigt werden. Der zusätzliche Bearbeitungsaufwand wird auf Stundenbasis verrechnet.
  • Für alle vor 2010 von oder über das EBZ-Stuttgart e.V.  erstellten Energiediagnosen muss durch Berechnung des Bezuges zum Referenzgebäude nach ENEV2009, eine komplett neue Eingabe in die Software erfolgen. Da dieses Vorgehen aufwändiger ist, wird dieser Service vom EBZ-Stuttgart e.V.  gegen eine Aufwandserstattung von 180,- Euro + 7% Mehrwertsteuer angeboten. Der Kunde erhält dann ebenfalls das Anhangblatt zur vorhandenen Energiediagnose mit den gültigen Fördersätzen entsprechend aktueller Förderrichtlinie.

gw